Motocrossterror

Wirtschaftlicher Aufschwung und Bewahrung natürlicher Ressourcen gefährdet durch rücksichtslose Motocrossfahrer

Immer wieder das selbe Bild, sie fallen ein wie die Heuschrecken und lassen nur Verwüstung zurück. Immer wieder der gleich Zorn, der gleiche Frust, die gleiche Ohnmacht. Von Frühjahr bis Herbst, alle Jahre wieder das selbe Problem: Motocrossfahrer aller Altersgruppen in Brandenburgs Wäldern.

Für die Menschen mit ihren Motorrädern ist es wohl die große Freiheit, der besondere Kick, ja ein besonderes Kribbeln, wenn sie mit ihren Maschinen durch die natürlichen Refugien unseres Landes heizen. Für sie ist es Spaß, ist es Gaudi und sie lassen sich daran nur ungern hindern. Wenn das jemand versucht, dann wendet sich der Spaß schnell zu einem aggressiven Spiel mit besonderem Nervenkitzel. Dann werden schon mal Motorräder zu Waffen, wenn auf Kritiker zugehalten wird, dann wird verhöhnt und zerstört, z. B. Schilder und Eisenschranken.

Ob die Motocrossfahrer wirklich nicht wissen, welchen Schaden sie anrichten, dass sie mehrere Landes- und Bundesgesetze und damit die Rechte anderer Menschen verletzen? Ob sie wirklich nicht wissen, wie sehr sie die Natur und die Menschen, die ein Stück Wald bewirtschaften, schädigen?

Doch, sie wissen es! Sie wissen, dass sie der Bodenerosion Vorschub leisten, indem sie Moos- oder Grasnarbe aufreißen und damit Wind und Regen eine große Angriffsfläche bieten. Sie wissen, dass sie Waldbesitzer finanziell schädigen, weil sie die Ergebnisse ihrer Arbeit zerstören und für zusätzliche, eigentlich unnötige finanzielle Aufwendungen verantwortlich sind, die u. U. zur wirtschaftlichen Existenzfrage für einen Betrieb werden kann. Und die Motocrossfahrer wissen auch, dass sie andere Menschen erschrecken, sich selbst und andere in hohem Maße gefährden. Sie wissen es, weil es ihnen x mal gesagt wurde - und dennoch, geändert hat sich bisher nicht viel.

Wir werden das nicht länger hinnehmen! Wir werden weiter aufklären, wo Aufklärung not tut - aber wir werden uns auch wehren, wo wir uns wehren müssen!

Wir rufen alle Bürger dieses Landes, die diesem Sport frönen oder jemand kennen, der ihn betreibt, auf: Helfen Sie mit, diesen skandalösen Zustand zu beenden, um wieder ein friedliches Miteinander von Pflanzen, Tieren und Menschen in Brandenburgs Wäldern zu ermöglichen, unsere natürlichen Ressourcen zu bewahren und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zu fördern. Motocross-Sport ja, aber nicht in privaten oder öffentlichen Wäldern sondern auf den dafür vorgesehenen Strecken!

Halten wir es doch einfach mit Wilhelm Busch, der wusste:

"Das Gute, das steht fest, ist stets das Böse, das man lässt."

Bringewald

Foto: Bringewald

 

Oberförsterei Jüterbog                                                                                     Jüterbog, den 24.03.2006
Tulpenweg 3
14913 Jüterbog

 

Betreten und Befahren des Waldes Motorsport im Wald ist nicht erlaubt!

Der Wald erfüllt vielfältige Funktionen in unserer dicht besiedelten Landschaft. Neben der Bedeutung als Rohstofflieferant, Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, dem Klima, Wasserhaushalt, Luftreinheit gebührt dem Wald auch eine herausragende Schutz- und Erholungsfunktion. Dementsprechend bedarf es zur nachhaltigen Gewährleistung der einzelnen Waldfunktionen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten auch eines gewissen gesetzlichen Regelwerkes. Davon betroffen ist auch das Betreten und Befahren des Waldes. Näheres dazu ist in dem letztmalig im Jahr 2004 überarbeiteten Waldgesetz des Landes Brandenburg geregelt.

Im § 15 sind die allgemeinen Betretungs- und Aneignungsrechte, im § 16 das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen und im § 18 das Sperren von Wald geregelt. Generell kann davon ausgegangen werden, dass jeder Bürger zur Erholung den Wald betreten kann, soweit dem nicht die Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen. Auf Wegen kann darüber hinaus mit dem Fahrrad und Krankenfahrstühlen gefahren und auf zwei- oder mehrspurigen Wegen geritten werden.

Jeder Waldbesucher hat beim Aufenthalt im Wald dafür Sorge zu tragen, dass die Lebensgemeinschaften des Waldes nicht beeinträchtigt, die wirtschaftliche Nutzung nicht behindert und der Erholungswert für andere nicht gemindert werden.

Es dürfen jedoch nicht alle Waldflächen ausnahmslos betreten werden. Das Sperren von Wald ist nur im öffentlichen Interesse zulässig, wenn wichtige Gründe des Wald- und Forstschutzes, einschließlich der Ziele des Naturschutzes, der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung oder des Schutzes der Waldbesucher vorliegen. Ohne besondere Befugnis dürfen u. a. keine munitionsbelasteten ehemaligen militärischen Übungsplätze, Wege und Waldbestände, wo Holz gefällt, aufgearbeitet und gelagert wird, betreten werden. Betretungsverbot besteht auch für umzäunte Forstkulturen sowie forst- und jagdliche Einrichtungen.

Eng mit dem Betreten ist auch das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen verbunden. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur im Rahmen der Waldbewirtschaftung, der Jagdausübung und der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Darüber hinaus können die Waldbesitzer Gestattungen zum Befahren des Waldes erteilen. Diese Gestattung hat der Gestattungsnehmer der unteren Forstbehörde unverzüglich zur Prüfung anzuzeigen. Lediglich öffentliche, dem Straßenverkehr gewidmete Wege, die durch den Wald führen, dürfen ohne spezielle Genehmigung mit Kfz befahren werden. Erkennbar für den Bürger sind diese Wege durch das Vorhandensein von Verkehrsschildern. Daraus leitet sich aber nicht ab, dass die von diesen Wegen abgehenden Waldwege von Unbefugten befahren bzw. zugeparkt werden können.

Durch das unbefugte Befahren der Wälder steigt neben der allgemeinen Verschmutzung (Abgase, Lärm, Müll) das Waldbrandrisiko im Sommer enorm. Insbesondere der heiße Auspuffbereich kann schnell zur Entz ündung von trockenen Bodenauflagen führen und so einen Waldbrand verursachen. Gegenwärtig wird nicht selten gegen die gesetzlichen Regelungen zum Befahren des Waldes vorsätzlich verstoßen.

Das trifft insbesondere für Motocrossfahrer zu, die den Wald und dazu zählen ausnahmslos auch ehemalige Truppenübungsplätze, zu Motorsportzwecken missbrauchen. Dabei nehmen sie wissentlich in Kauf, dass die sich sukzessiv und ohne menschliche Eingriffe entwickelnden Waldlandschaften mit ihren zahlreichen national und international streng geschützten Tier- und Pflanzenarten buchstäblich unter ihre Räder kommen. Dieses rücksichtslose Verhalten stößt nicht nur auf Unverständnis bei Waldbesitzern, Förstern und Naturschützern, sondern der breiten Allgemeinheit der waldverbunden Bürger unseres Landes.

Leiter der Oberförsterei

N. Schurk Oberforstrat

 

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