Motocrossterror
Wirtschaftlicher Aufschwung und Bewahrung natürlicher Ressourcen gefährdet durch rücksichtslose Motocrossfahrer
Immer wieder das selbe Bild, sie fallen ein wie die Heuschrecken und lassen nur Verwüstung zurück. Immer wieder der gleich Zorn, der gleiche Frust, die gleiche Ohnmacht. Von Frühjahr bis Herbst, alle Jahre wieder das selbe Problem: Motocrossfahrer aller Altersgruppen in Brandenburgs Wäldern.
Für die Menschen mit ihren Motorrädern ist es wohl die große Freiheit, der besondere Kick, ja ein besonderes Kribbeln, wenn sie mit ihren Maschinen durch die natürlichen Refugien unseres Landes heizen. Für sie ist es Spaß, ist es Gaudi und sie lassen sich daran nur ungern hindern. Wenn das jemand versucht, dann wendet sich der Spaß schnell zu einem aggressiven Spiel mit besonderem Nervenkitzel. Dann werden schon mal Motorräder zu Waffen, wenn auf Kritiker zugehalten wird, dann wird verhöhnt und zerstört, z. B. Schilder und Eisenschranken.
Ob die Motocrossfahrer wirklich nicht wissen, welchen Schaden sie anrichten, dass sie mehrere Landes- und Bundesgesetze und damit die Rechte anderer Menschen verletzen? Ob sie wirklich nicht wissen, wie sehr sie die Natur und die Menschen, die ein Stück Wald bewirtschaften, schädigen?
Doch, sie wissen es! Sie wissen, dass sie der Bodenerosion Vorschub leisten, indem sie Moos- oder Grasnarbe aufreißen und damit Wind und Regen eine große Angriffsfläche bieten. Sie wissen, dass sie Waldbesitzer finanziell schädigen, weil sie die Ergebnisse ihrer Arbeit zerstören und für zusätzliche, eigentlich unnötige finanzielle Aufwendungen verantwortlich sind, die u. U. zur wirtschaftlichen Existenzfrage für einen Betrieb werden kann. Und die Motocrossfahrer wissen auch, dass sie andere Menschen erschrecken, sich selbst und andere in hohem Maße gefährden. Sie wissen es, weil es ihnen x mal gesagt wurde - und dennoch, geändert hat sich bisher nicht viel.
Wir werden das nicht länger hinnehmen! Wir werden weiter aufklären, wo Aufklärung not tut - aber wir werden uns auch wehren, wo wir uns wehren müssen!
Wir rufen alle Bürger dieses Landes, die diesem Sport frönen oder jemand kennen, der ihn betreibt, auf: Helfen Sie mit, diesen skandalösen Zustand zu beenden, um wieder ein friedliches Miteinander von Pflanzen, Tieren und Menschen in Brandenburgs Wäldern zu ermöglichen, unsere natürlichen Ressourcen zu bewahren und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zu fördern. Motocross-Sport ja, aber nicht in privaten oder öffentlichen Wäldern sondern auf den dafür vorgesehenen Strecken!
Halten wir es doch einfach mit Wilhelm Busch, der wusste:
"Das
Gute, das steht fest, ist stets das Böse, das man lässt."
Bringewald

Foto: Bringewald
Oberförsterei Jüterbog Jüterbog,
den 24.03.2006
Tulpenweg 3
14913 Jüterbog
Betreten
und Befahren des Waldes Motorsport im Wald ist nicht erlaubt!
Der Wald erfüllt vielfältige Funktionen in unserer
dicht besiedelten Landschaft. Neben der Bedeutung als Rohstofflieferant, Lebensraum
für Tier- und Pflanzenarten, dem Klima, Wasserhaushalt, Luftreinheit gebührt
dem Wald auch eine herausragende Schutz- und Erholungsfunktion. Dementsprechend
bedarf es zur nachhaltigen Gewährleistung der einzelnen Waldfunktionen
und zur Vermeidung von Interessenkonflikten auch eines gewissen gesetzlichen
Regelwerkes. Davon betroffen ist auch das Betreten und Befahren des Waldes.
Näheres dazu ist in dem letztmalig im Jahr 2004 überarbeiteten Waldgesetz
des Landes Brandenburg geregelt.
Im § 15 sind die allgemeinen Betretungs- und Aneignungsrechte,
im § 16 das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen und im § 18 das
Sperren von Wald geregelt. Generell kann davon ausgegangen werden, dass jeder
Bürger zur Erholung den Wald betreten kann, soweit dem nicht die Interessen
der Allgemeinheit entgegenstehen. Auf Wegen kann darüber hinaus mit dem
Fahrrad und Krankenfahrstühlen gefahren und auf zwei- oder mehrspurigen
Wegen geritten werden.
Jeder Waldbesucher hat beim Aufenthalt im Wald dafür
Sorge zu tragen, dass die Lebensgemeinschaften des Waldes nicht beeinträchtigt,
die wirtschaftliche Nutzung nicht behindert und der Erholungswert für andere
nicht gemindert werden.
Es dürfen jedoch nicht alle Waldflächen ausnahmslos
betreten werden. Das Sperren von Wald ist nur im öffentlichen Interesse
zulässig, wenn wichtige Gründe des Wald- und Forstschutzes, einschließlich
der Ziele des Naturschutzes, der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung
oder des Schutzes der Waldbesucher vorliegen. Ohne besondere Befugnis dürfen
u. a. keine munitionsbelasteten ehemaligen militärischen Übungsplätze,
Wege und Waldbestände, wo Holz gefällt, aufgearbeitet und gelagert
wird, betreten werden. Betretungsverbot besteht auch für umzäunte
Forstkulturen sowie forst- und jagdliche Einrichtungen.
Eng mit dem Betreten ist auch das Befahren des Waldes mit
Kraftfahrzeugen verbunden. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen ist
nur im Rahmen der Waldbewirtschaftung, der Jagdausübung und der Ausübung
hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Darüber hinaus können die Waldbesitzer
Gestattungen zum Befahren des Waldes erteilen. Diese Gestattung hat der Gestattungsnehmer
der unteren Forstbehörde unverzüglich zur Prüfung anzuzeigen.
Lediglich öffentliche, dem Straßenverkehr gewidmete Wege, die durch
den Wald führen, dürfen ohne spezielle Genehmigung mit Kfz befahren
werden. Erkennbar für den Bürger sind diese Wege durch das Vorhandensein
von Verkehrsschildern. Daraus leitet sich aber nicht ab, dass die von diesen
Wegen abgehenden Waldwege von Unbefugten befahren bzw. zugeparkt werden können.
Durch das unbefugte Befahren der Wälder steigt neben der
allgemeinen Verschmutzung (Abgase, Lärm, Müll) das Waldbrandrisiko
im Sommer enorm. Insbesondere der heiße Auspuffbereich kann schnell zur
Entz ündung von trockenen Bodenauflagen führen und so einen Waldbrand
verursachen. Gegenwärtig wird nicht selten gegen die gesetzlichen Regelungen
zum Befahren des Waldes vorsätzlich verstoßen.
Das trifft insbesondere für Motocrossfahrer zu, die den
Wald und dazu zählen ausnahmslos auch ehemalige Truppenübungsplätze,
zu Motorsportzwecken missbrauchen. Dabei nehmen sie wissentlich in Kauf, dass
die sich sukzessiv und ohne menschliche Eingriffe entwickelnden Waldlandschaften
mit ihren zahlreichen national und international streng geschützten Tier-
und Pflanzenarten buchstäblich unter ihre Räder kommen. Dieses rücksichtslose
Verhalten stößt nicht nur auf Unverständnis bei Waldbesitzern,
Förstern und Naturschützern, sondern der breiten Allgemeinheit der
waldverbunden Bürger unseres Landes.
Leiter der Oberförsterei
N. Schurk Oberforstrat